Das Grundgesetz gibt jedem Menschen das Recht, den Wehrdienst aus Gewissensgründen zu verweigern.
Dieses Grundrecht gilt unabhängig davon, ob eine Wehrpflicht in Kraft ist - oder ob sie - wie in Deutschland seit 2011 - ausgesetzt ist.
Wer sicher ist, dass ihn ein Dienst an der Waffe in eine Gewissensnot bringen würde, der kann einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen.